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Lehrlingsstreitigkeiten

Anrufung des Ausschusses für Lehrlingsstreitigkeiten bei der Geschäftsstelle der Bauinnung Landshut:

Anrufung des Ausschusses

Der für die Anrufung des Ausschusses erforderliche Antrag ist in zweifacher Ausfertigung bei der Geschäftsstelle des Ausschusses schriftlich einzureichen oder zu Protokoll zu geben. Die Geschäftsstelle leitet den Antrag unverzüglich dem Vorsitzenden zu.

Inhalt des Antrages

Der Antrag muss enthalten:

  • die Bezeichnung der Beteiligten (Antragsteller und 
Antragsgegner)
  • ein bestimmtes Antragsbegehren
  • eine Begründung des Antragsbegehrens
  • der Berufsausbildungsvertrag ist dem Antrag beizufügen

Bei unvollständigen oder unklaren Anträgen hat bereits die Geschäftsstelle auf Ergänzungen oder Richtigstellung hinzuwirken.

Die Kosten betragen für den Ausbildungsbetrieb 250,00 €.

 

Geschäftsstelle

Bauinnung Landshut
Am Hascherkeller 26
84032 Landshut

Tel.: 0871 / 97323-0
Fax: 0871 / 97323-15
info(at)bauinnung-landshut.de