Lehrlingsstreitigkeiten
Anrufung des Ausschusses für Lehrlingsstreitigkeiten bei der Geschäftsstelle der Bauinnung Landshut:
Anrufung des Ausschusses
Der für die Anrufung des Ausschusses erforderliche Antrag ist in zweifacher Ausfertigung bei der Geschäftsstelle des Ausschusses schriftlich einzureichen oder zu Protokoll zu geben. Die Geschäftsstelle leitet den Antrag unverzüglich dem Vorsitzenden zu.
Inhalt des Antrages
Der Antrag muss enthalten:
- die Bezeichnung der Beteiligten (Antragsteller und Antragsgegner)
- ein bestimmtes Antragsbegehren
- eine Begründung des Antragsbegehrens
- der Berufsausbildungsvertrag ist dem Antrag beizufügen
Bei unvollständigen oder unklaren Anträgen hat bereits die Geschäftsstelle auf Ergänzungen oder Richtigstellung hinzuwirken.
Die Kosten betragen für den Ausbildungsbetrieb 250,00 €.
Geschäftsstelle
Bauinnung Landshut
Am Hascherkeller 26
84032 Landshut
Tel.: 0871 / 97323-0
Fax: 0871 / 97323-15
info(at)bauinnung-landshut.de